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GmbH, Verein, Genossenschaft, Gemeinnützigkeit?

30. Januar 2020

Lange haben wir darüber gesprochen, in welcher Rechtsform wir die bunte butze am besten zum Leben erwecken könnten. Schnell war für den butzeKern klar, dass wir alle kein Geld damit machen wollen, dass es uns nicht um Profite geht. Eine mögliche Gemeinützigkeit stand im Raum – aber wir verwarfen sie. Zu viele Dinge, die wir hätten beachten müssen – zu viel, was unsere Ideen vielleicht einschränken könnte, wenn es später darum gehen sollte, Mittel anzusparen für verrückte Folgeprojekte. Denn bei der Gemeinnützigkeit müssten wir ja regelmäßig nachweisen, dass wir für alle offen sind, keine eigennützigen Zwecke verfolgen, keinen Gewinn erwirtschaften oder wenn, dann schnell wieder zweckgebunden verbrauchen. Das ist zwar auch das Ziel – aber wir wollen ja nicht maßgeblich verwalten, sondern auch die Möglichkeit nutzen, den kreativen Fluss des Machbaren immer weiter zu befüllen.

Dann lief uns die Genossenschaft über den Weg. Verschiedene Expert*innen wurden befragt und es hieß: “Kneift’s euch, das kostet jährlich Geld, die Genossenschaft aufrecht zu erhalten und euer Finanzvolumen ist eigentlich zu klein, als dass sich eine Genossenschaft lohnen würde.” Von den Expert*innen ließen wir uns leiten und entschieden uns für die Konstruktion:

GmbH + Verein

Beides in Kombination ist das, was uns die größte Freiheit, die größte Absicherung und die besten Form der Mitbestimmung, Selbstverwaltung und Mitwirkung aller Nutzenden und Beteiligten ermöglicht. Gemeinschaftlich soll nicht nur das (dann sanierte) Eigentum, sondern auch dessen Entwicklung unterstützt werden.

Eine GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hilft, dass der bunteKern nicht (in jedem Fall) mit dem privaten Vermögen haftet, sollte das Projekt der bunten butze scheitern. Wir haben einen Großteil unserer privaten Rücklagen zusammengeworfen, um den Eigenanteil der GmbH zu finanzieren. Die GmbH kauft nun auch das Haus, nicht der butzeKern privat. Damit gehört das Haus (nun ja, bis der Kredit abbezahlt ist, der GLS Bank, dann aber) der Rechtsform, in keinem Fall den Einzelpersonen. Um unseren Anspruch sozialen Besitzes auszudrücken, steht bereits im Gesellschaftervertrag, dass wir mit dem Betrieb und der Verwaltung der bunten butze keinen (privaten) Gewinn anstreben, sondern mit der GmbH für Erhalt, Sanierung und Entwicklung der Immobilie einstehen. Ein Teil unseres Gesellschaftervertrags lautet daher:

“Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundbesitz an Häusern und Grundstücken zur sozialgebundenen Vermietung und Verwaltung in Selbstorganisation mit dem altruistischen Ziel, sozialverträgliche Mieten in den erworbenen Objekten langfristig und generationenübergreifend sowie unabhängig von dem an Wertsteigerung der Immobilien orientierten Immobilienmarkt zu garantieren und den Mieter*innen darüber hinaus die Selbstorganisation ihres Wohnraumes zu ermöglichen. Eine Vermögensbildung, welche die nötigen Mittel zur Realisierung des angestrebten Unternehmensgegenstandes überschreitet, wird ebenso wie eine private Vermögensbildung ausdrücklich nicht angestrebt.”

Da der butzeKern sich in allen Angelegenheiten um Transparenz bemüht, war uns die konkrete Ausformulierung im GmbH Vertrag als Grundlage aller Arbeit besonders wichtig. Ein bisschen haderten wir damit, nicht eine Genossenschaft gründen zu können – unserer Meinung nach hätte sie noch eher unsere Absicht wirklich in eine Rechtsform gegossen. Denn in einer Genossenschaft sind schon bereits vom juristischen Standpunkt betrachtet, alle Beteiligten auch Verantwortliche und gleichberechtigt.

Da für uns alle jedoch die bunte butze das erste Projekt dieser Größenordnung und dieses Bereichs (Sanieren, Bauen, Kaufen) war, beließen wir es dabei und vertrauten auf die Beratungen von verschiedenen Stellen. Die GmbH mit diesem konkreten Statement im Gesellschaftervertrag sowie unsere Absicht der Vereinsgründung für alle Nutzenden, musste genügen. Schon zu viele Tage und Wochen waren verstrichen durch die Beratungen und die Verhandlungen im butzeKern – der Eigentümer verlangte nun konkrete Handlungen. Nach der Entscheidung für die GmbH, besuchte der butzeKern zwei Fachanwälte, um die Gesellschafter*innenvertragsgestaltung und die gesamte Organisations- und Entscheidungsstruktur rechtlich abklopfen zu lassen. Der Vertrag ging hin und her, die persönlichen Unterlagen aller zukünftiger Gesellschafter*innen wurden kopiert, gebündelt und an einen Notar übermittelt.

Nun, am 30. Januar 2020 ist es endlich soweit – der butzeKern trifft sich in der Hegelstraße, vis-à-vis mit der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und der Milchkuranstalt, um eine offizielle juristische Person notariell beglaubigen zu lassen. Im Anschluss brauchen wir schnellstmöglich ein Bankkonto, auf das dann die Einlagen aller Gesellschafter*innen überwiesen werden. Erst danach können wir beim Registeramt offiziell eingetragen werden. Auch das wird noch mindestens weitere sechs Wochen dauern.

UND DANN! – kann es richtig losgehen.
Dann steht der Bankkreditvertrag an, kann das Haus gekauft werden, der Grundbucheintrag vorgenommen werden, dürfen die Gesellschafter*innen nach weiteren Wochen Wartens auch offiziell Geschäfte für die bunte butze angehen.

PS: Nachdem wir am 30. Januar 2020 beim Notar unsere GmbH zur Beglaubigung angemeldet haben, erhielten wir die Informationen, dass die Genossenschaft doch nicht so nachteilsbelastet wäre, wie wir dachten oder wie wir beraten wurden… Auch diese Frage der Rechtsform wird uns also weiter beschäftigen.